Eben habe ich mit großer Freude auf BlogsOptimieren gelesen, dass das Streben der GEZ nach doppelter Veranlagung zur Rundfunkgebühr wegen privater Rundfunkempfänger und zusätzlich für beruflich genutzter Geräte, die in den Bereich „neuartige Rundfunkgeräte“ fallen, vom Verwaltungsgericht Braunschweig abgelehnt wurden.
Das kommt mir als Selbstständiger mit Homeoffice, in dem die Geräte sowohl privat als auch beruflich genutzt werden, in allen Punkten entgegen. Wie Heise aber bereits im April berichtete, soll laut Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) die Rundfunkgebühr auf 17,98 EUR zum 01.09.2009 angehoben werden. Damit blieb die KEF aber immerhin noch 50 Cent unter der Bedarfsanmeldung der Öffentlich-Rechtlichen!
So ganz nebenbei stellt sich mir jetzt die Frage, wie die Ihren Bedarf ermitteln? In Anbetracht, dass derzeit die Zahl von 5 Millionen in Armut lebender Kinder in Deutschland durch die Medien kreist und ich gestern Abend das erste Mal einen Werbespot einer Spendenaktion für mittellose Kinder in Deutschland gesehen habe, frage ich mich auch, welche Prioritäten hier gesetzt werden? HDTV oder Kindern die Chance auf eine erfolgreiche Zukunft ermöglichen?