Pflichtablieferungsverordnung für Internetseiten

Was gibt es eigentlich schöneres als morgens aufzuwachen und beim Zähneputzen im Radio etwas von einer Pflichtablieferungsverordnung für Internetseiten zu hören? Genau! So ziemlich alles ist schöner, als etwas von dieser umständlichen Verordnung zu hören. Diese Verodnung trat nämlich gestern in Kraft und bringt so einige fragwürdige Punkte mit sich.

Diese Verordnung sagt aus, dass alle deutschen Webseiten der Deutschen Nationalbilbiothek als Kopie überreicht werden müssen. In Kopie heißt in diesem Fall, dass die Webseiten als PDF oder Zip Format übergeben werden müssen. Ja genau, es heißt müssen. Immerhin handelt es sich hier um eine Verordnung und bei Zuwiderhandlung können auch Strafen bis zu einer Höhe von 10.000 EUR verhängt werden.

Gerade als Betreiber eines Blogs stellt sich mir nun die Frage, ob ich jeden neu geschriebenen Beitrag einzeln einreichen muss? Wie verhält es sich generell mit dynamischen Webinhalten? Und wieso eigentlich PDF und Zip und nicht die Angabe eines einfaches RSS Feeds zur automatischen Abgleichung der Inhalte? Sind Bildinhalte auch Inhalte, die an die Deutsche Nationalbibliothek weitergereicht werden müssen?

Mir scheint diese ganze Verordnung zunehmends undurchdacht und vom Bürokratieabbau kann ich hier auch nicht den Hauch einer Spur erkennen. Wenn ich nun an jemanden denke, der mehrere Blogs betreibt und sämtliche Inhalte in regelmäßigen Abständen an die Deutsche Nationalbibliothek übertragen muss, frage ich mich, wer die Kosten für diesen Zeitaufwand deckt? Selbst die Bitkom hegt berechtigte Kritik an der Pflichtablieferungsverordnung und geht von einer jährlichen finanziellen Belastung der deutschen Unternehmen von 115 Millionen Euro aus.

Auf Blogs Optimieren wurde vorhin berichtet, dass die Deutsche Nationalbibliothek bereits an einem automatisierten Verfahren zum Sammeln von Webseiten arbeitet.

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